21. Potsdamer Hallenmasters

Am Samstag, dem 16. Januar 2016 findet zum 21.Mal das größte und traditionsreichste Hallenfussballturnier der Landeshauptstadt Potsdam statt. Wie zum Jubiläumsturnier im vergangenen Jahr, wird bei der Besetzung des Teilnehmerfeldes wieder der regionalen Bezug herstgestellt… mit einem guten Mix aus Teams aller Spielklassen.

Mit dabei sind neben der SG Saarmund unter anderem auch der SV Babelsberg 03, der BSC Süd 05, der Werderaner FC und viele andere lokal bekannte Sportfreunde. Aus den eingeladenen Teams wird ein Starterfeld von je 5 pro Gruppe zusammengestellt. Im im Modus jeder gegen jeden spielen die Teams um den Einzug in die Halbfinals.

Um wie im vergangenen Jahr ein stimmungsvolles Turnier zu erleben, gibt es auch in diesem Jahr wieder eine Ticketsonderaktion für alle teilnehmenden Vereine. Hierbei können bis zu 90 Tickets durch die Vereine reserviert werden, die zum absoluten Sonderpreis von 10,- Euro erworben werden können. Jeder teilnehmenden Mannschaft steht ein separater Fanblock zur Verfügung der mit Anhängern belegt werden kann. Um euch ein Ticket zur sichern, schickt bitte bis spätestens zum 21.12.2015 eine entsprechende Nachricht an info@sg-saarmund.de.

 

 

Ort: MBS-Arena Potsdam

Datum: Samstag der 16.01.2016

Einlass: 15:30 Uhr

Beginn: 17:00 Uhr

Spielzeit: 1 x 10 Min.durchgehend

Teamstärke: 1 TW + 4 Feldspieler

Siegprämien: 1.Platz = 400,- + Pokal

2.Platz = 250,- + Pokal

3.Platz = 100,- + Pokal

SG Saarmund: Block A 4

MBS Arena Hausordnung

6.1. Allen Besuchern, die die Anlage betreten, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:

  • Waffen jeder Art,
  • Gegenstände, die als Waffen oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können,
  • Gassprühflaschen,
  • ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge),
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister,
  • Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind,
  • Pyrotechnisches Material, wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbombe, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen, feuergefährliche Gegenstände,
  • Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises),
  • Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfaren),
  • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung dienen (z.B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial),
  • sperrige Gegenstände, wie Leitern, Hocker, Klappstühle/Stühle, Kisten, Reisekoffer, große Taschen, Rucksäcke, Kinderwagen, Laserpointer, Trillerpfeifen, Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1 m sind oder deren Durchmesser größer als 1,5 cm sind,
  • Mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen,
  • großflächige Spruchbänder (max. 1,0 m²), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, große Mengen Konfetti usw.,
  • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG),
  • jegliche Lebensmittel (Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen, ebenso vom Verbot ausgenommen ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern, Tiere jeglicher Art.

6.2. Im Einvernehmen mit der Polizei und/oder dem Veranstalter kann einzelnen Besuchern der Anlage gestattet werden, größere als in Ziffer 6.1. genannte Fahnen, Transparentstangen sowie großflächige Spruchbänder oder ähnliches mit sich zu führen.

6.3. Überbekleidung, Schirme, Rucksäcke, Taschen sollten grundsätzlich nicht in die Sitz- oder Stehplatzbereiche mitgenommen werden, sondern an der Garderobe abgegeben werden.

 

7. Verhalten


7.1. Jeder Besucher hat der Mitwirkungspflicht, insbesondere bei einer Räumung oder Evakuierung nachzukommen.

7.2. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Jedermann hat den Anordnungen der Ordnungs-/Sicherheitskräfte, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Durchsagen des Arenasprechers sind stets zu beachten und den Anweisungen ist Folge zu leisten.

7.3. Die Besucher haben die ihnen zugewiesenen Plätze einzunehmen und die öffentlichen Zugänge zu benutzen. Aus Gründen der Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Ordnungsdienstes oder der Polizei andere ggf. auch in anderen Blöcken und Bereichen gelegene Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt, einzunehmen.

7.4. Sämtliche in der Anlage gefundenen Gegenstände sind beim Hallenpersonal abzugeben.

7.5. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, so ist dies dem Betreiber oder dem Ordnungs-/Sicherheitsdienst unverzüglich mitzuteilen.

7.6. Sämtliche technischen Einrichtungen, wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen frei zugänglich und unverstellt bleiben. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.

 

8. Verbotene Verhaltensweisen
8.1. Es ist untersagt

  • den Innenraum und das Spielfeld zu betreten, die Veranstaltung zu stören,politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, verfassungsfeindliche Parolen oder Embleme zu verwenden oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kund zu tun,
  • nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen,
  • Fluchttreppenhäuser zu benutzen, außer wenn zu einer Räumung aufgefordert wird,
  • Bereiche (z.B. Funktionsräume, VIP- und Medienbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind bzw. auf die sich die jeweilige Zutrittsberechtigung nicht erstreckt, zu betreten,
  • mit Gegenständen jeder Art zu werfen oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten,
  • Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen,
  • Werbematerial, Drucksachen, Flugblätter zu verteilen und Sammlungen durchzuführen,
  • bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu  bekleben oder sonstige Sachen in der Anlage aufzustellen,
  • außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gebäude durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen oder ähnliches zu verunreinigen, 
  • Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen, 
  • auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen.